Künstlicher Gelenkersatz
Der Verschleiß (Arthrose) verschiedener Gelenke gehört mit zu den häufigsten orthopädischen Erkrankungen unserer Zeit.
Zunächst behandeln wir diese Erkrankungen mit den verschiedenen konservativen Therapiemethoden. Doch die Möglichkeiten sind beschränkt und eine konservative Therapie kann im fortgeschrittenen Stadium der Verschleißerkrankung häufig keine Linderung der Beschwerden mehr erzielen. Alle konservativen Therapien lindern immer nur die Beschwerden, können das Fortschreiten des Verschleißes jedoch nicht aufhalten.
Beim Versagen der konservativen Therapie besteht nun die Möglichkeiten des künstlichen Gelenkersatzes, die operative Therapie.
Hier besteht vor allem beim Verschleiß der Hüfte und des Kniegelenkes, aber auch des Schultergelenkes, die Möglichkeit ein künstliches Gelenk zu implantieren. Maßgeblich sind bei der bestehenden fortgeschrittenen Arthrose Ihre Beschwerden und die damit verbundene Minderung Ihrer Lebensqualität.
Ist ein künstlicher Gelenkersatz notwendig, überweisen wir Sie in eine geeignete Klinik.
Bei folgenden Verletzungen/Erkrankungen kann ein künstlichen Gelenkersatz notwendig sein:
Schulter:
- Mehrteile Bruch des Oberarms: Implantation einer Frakturprothese oder Inversen Prothese.
- Verschleiß des Oberarmkopfes: Implantation einer schaftlosen Oberarmkopfprothese Prothese.
- Verschleiß des gesamten Schultergelenks: Implantation einer anatomischen oder einer inversen Schulterprothese.