Durchgangsarztverfahren
Viele Unfälle ereignen sich auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg, während der Arbeit oder in der Schule. Diese Unfälle unterliegen einem besonderen Versicherungsschutz, dem der Berufsgenossenschaften. Hierzu zählen im Übrigen auch Unfälle bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe.
Unfälle bzw. deren Folgen dürfen nur von den Berufsgenossenschaften zugelassenen Ärzten behandelt werden. Hier ist vor allem der 1. Kontakt nach dem Unfall entscheidend. Dieser muss zwingend durch den sogenannten Durchgangsarzt erfolgen.
In unserer Praxis finden Sie gleich drei erfahrene Durchgangsärzte, Herr Reichert, Herr Dr. Ritter und Frau Bischoff, die Ihre Verletzungen behandeln werden.
In der Woche von Montag bis Freitag stehen wir Ihnen von 08:00-18:00 durchgehend zur Verfügung.
Zusätzlich behandeln wir auch als Folge von Arbeitsunfällen entstandene Gesundheitsschäden. Wir führen auch bg´liche Begutachtungen nach Auftrag durch die Berufsgenossenschaften durch.
Bei schweren Verletzungen überweisen wir Sie in eine geeignete Klinik, in der Sie weiter behandelt werden.